Geschäftsbedingungen der Dreyer & Bosse Kraftwerke GmbH
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
I. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Kauf-, Dienst-, Werklieferungs- und
Werkverträge der Dreyer & Bosse Kraftwerke GmbH mit unseren Kunden und für alle
Angebote zum Abschluss derartiger Verträge einschließlich Beratungen.Abweichende Bedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen der Kunden werden ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht Vertragsinhalt.
Die Dreyer & Bosse Kraftwerke GmbH behält sich an den Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, insbesondere Mustern, Zeichnungen u.a. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes genutzt, nicht vervielfältigt und auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
II. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Ein Vertragsschluss mit uns
kommt erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/ Bestellungen angenommen
und schriftlich bestätigt haben. Mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter werden nur
verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Alle Angaben wie Maße, Gewichte, technische Daten und andere Angaben zum Liefergegenstand sind nur ungefähre Anhaltswerte, unabhängig von der Art und dem Ort Ihrer Wiedergabe. Abbildungen und Muster dienen zur Veranschaulichung und sind – ohne ausdrückliche Bestätigung von uns - unverbindlich.
Nur solche Eigenschaften des Liefergegenstandes, die in einer ausdrücklichen Beschaffenheitserklärung bezeichnet sind und ausdrücklich von uns zugestanden werden, stellen zugesicherte Eigenschaften dar.
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, sofern sie dem technischen Fortschritt dienen, den Liefergegenstand nicht wesentlich verändern und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
III. Lieferung
1. Allgemeines:Die Dreyer & Bosse Kraftwerke GmbH behält sich die Wahl des Transportmittels vor. Die Ablieferstelle muss mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar sein. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug sind wir berechtigt Lieferungen zurückzubehalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
2. Lieferfristen:
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich bestätigt.
3. Verpackung, Schäden bei Anlieferung:
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung per bahnamtlicher Tatbestandsaufnahme mit gleichartigen Beweismitteln festgestellt und bescheinigt werden.
IV. Preise, Zahlung und Verzug
1. Preise:
Die Preisen gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Zahlung:
Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, erstere nur nach Vereinbarung hereingenommen. Anfallende Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Beibringung des Protestes wird keine Gewähr übernommen. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Forderung verrechnet.
3. Verzug:
Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Auf die übrigen gesetzlichen Verzugsvorschriften der §§ 286 ff. BGB wird hingewiesen.
V. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Eingang sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen unser Eigentum. Dies gilt auch dann,
wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) von Kunden weiter veräußert oder zu einer neuen beweglichen Sache weiterverarbeitet, so erfolgt die Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung für uns. Im Falle der Verarbeitung wird die neue Sache unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Er ist zur ausreichenden Versicherung der Vorbehaltsware (zum Neuwert) verpflichtet.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, mit Angabe des Dritten und gegebenenfalls das Pfändungsdatums und des Aktenzeichens. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
VI. Zurückbehaltung, Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen
vom Kunden nur in einem Umfang zurück gehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen. Bestehen mehrere Forderungen gegen
den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung
aufgerechnet.
VII. Mängelgewährleistung, Haftung
Die Feststellung offensichtlicher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden,
andernfalls gilt das Produkt als genehmigt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB 12 Monate, gerechnet ab Lieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes. Die Inbetriebnahme stellt grundsätzlich die Abnahme dar. Sofern hiervon abweichend eine förmliche Abnahme vereinbart wurde, verjähren die Mängelansprüche nach 12 Monaten gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Für überholte Teile beträgt der Gewährleistungszeitraum 3 Monate, gerechnet ab Lieferung der Ware. Der Verkauf gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Für Service- und Wartungsleistungen beträgt der Gewährleistungszeitraum ebenfalls 12 Monate, gerechnet nach vollständigem Abschluss dieser Leistungen. Die gesetzliche Haftung ist auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl findet Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung statt. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand nicht verlängert. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, sofern solche Gründe nicht durch uns zu vertreten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung entgegen unserer Vorschriften, Einbau von anderen Ersatzteilen als Originalteilen oder von uns ausdrücklich freigegebenen Teilen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Kunden aus Mängeln des Liefergegenstandes, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind vorbehaltlich der Regelungen des folgenden Absatzes ausgeschlossen.
Sämtliche vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen der Ansprüche des Kunden gelten nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen der Ansprüche des Kunden gelten ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen des Kunden gelten auch nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde oder wenn Leben, Körper und Gesundheit schuldhaft verletzt wurden.
VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist
Gorleben. Bei allen Streitigkeiten - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist
das Gericht ausschließlich zuständig, das für den Firmensitz der Dreyer & Bosse Kraftwerke
GmbH zuständig ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, bzw. nach Vertragsabschluß sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch
berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht aufzusuchen. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
IX. Rechtswirksamkeit
Sollen einzelne dieser Bestimmungen- gleich aus welchem Grund- nicht zur Anwendung
gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: Oktober 2009
Dreyer & Bosse Kraftwerke GmbH, Streßelfeld 1, 29475 Gorleben

